Nicht geeignet für PVC-beschichtete Korkbeläge.
Untergründe müssen den Anforderungen der DIN 18 365 „Bodenbelagsarbeiten“ entsprechen. Sie müssen insbesondere sauber, rissfrei, eben, dauertrocken, trennmittelfrei sowie zug- und druckfest sein. Zum Ausgleich von Unebenheiten den Untergrund zunächst mit geeigneten TOP-Vorstrichen/Grundierungen vorbehandeln und anschließend mit empfohlenen TOP-Spachtelmassen egalisieren. Gussasphaltestriche und nicht saugfähige mineralische Untergründe grundsätzlich mindestens 2 mm dick spachteln. Bitte die Verarbeitungsanleitungen, insbesondere die Verlegereife der gespachtelten Flächen beachten!
Klebstoff gut umrühren und mit Zahnspachtel (A2 für Vinyl-, PVC-, CV, Kautschuk-Beläge, B1 für Linoleum) auf den Untergrund auftragen. Belag nach einer Ablüftezeit von ca. 5 Minuten ohne Lufteinschlüsse in das noch nasse Klebstoffbett einlegen und sorgfältig anreiben, um eine gute Benetzung der Belagrückseite zu erzielen. Die zu klebenden Beläge müssen weitestgehend entspannt sein und plan aufliegen, andernfalls belasten. Nahtstauchungen vermeiden. Die fertig verlegten Beläge grundsätzlich noch einmal gut anwalzen bzw. intensiv anreiben, bei Linoleum insbesondere Kopfenden und ggf. Hängebuchten. Sofern eine Verschweißung der Fugen notwendig ist, diese frühestens 24 Stunden nach der Verlegung durchführen.
Verbrauch:
Zahnung A2: ca. 290 g/m²
Zahnung B1: ca. 370 g/m²
Ablüftezeit: ca. 5 Minuten
Offene Zeit: ca. 20 Minuten
Verschweißen der Nähte: frühestens 24 Stunden nach der Verklebung
Belastbarkeit: nach ca. 24 Stunden
Endklebkraft: nach ca. 72 Stunden
Temperaturbeständigkeit für Transport und Lagerung:0 ℃ bis 50 ℃
Vorstehende Zeitangaben werden bei Normklima (23 ℃/50 % rel. Luftfeuchtigkeit) erzielt. Bei anderen Klimabedingungen tritt eine Verkürzung/Verlängerung der Abbindung und Trocknung ein.
Folgende Merkblätter sind zu beachten:
Ablüftezeit und offene Zeit sind von Temperatur, relativer Luftfeuchtigkeit und Saugfähigkeit des Untergrundes abhängig. Mit steigender Temperatur und sinkender Luftfeuchtigkeit werden sie verkürzt, bei entgegengesetzten Klimaveränderungen und gering saugfähigen Untergründen dagegen verlängert.
14 kg
9 Monate kühl und trocken. Vor Frost schützen.
Behandelte Ware gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012:
Enthält Biozid (Topfkonservierungsmittel), Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und
2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1), 1,2-Benzisothiazol-3-on, Bronopol.
Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. Darf nicht in
die Hände von Kindern gelangen. Während der Verarbeitung und Trocknung für gründliche Belüftung
sorgen. Essen, Trinken und Rauchen während der Verarbeitung des Produktes vermeiden. Bei Kontakt mit
den Augen oder der Haut sofort gründlich mit Wasser abspülen.
Informationen für Allergiker unter Telefon-Nr. +49 151 56 59 1078
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen lassen. Verpackung nur restentleert zur Wiederverwertung geben. Ausgehärtete Produktreste als hausmüllähnlichen Gewerbeabfall – Baustellenabfall entsorgen. Nicht ausgehärtete Produktreste sind der Schadstoffsammlung zuzuführen. Die europäischen Abfallschlüsselnummern (EAK) können beim Hersteller erfragt werden.
Acrylat-Dispersion harzmodifiziert, Fasern, mineralische Füllstoffe, Additive, Konservierungsmittel
Die vorstehenden Angaben, insbesondere Vorschläge für die Verarbeitung und Verwendung unserer Produkte, beruhen auf unseren Kenntnissen und Erfahrungen. Wegen der unterschiedlichen Materialien und der außerhalb unseres Einflussbereiches liegenden Arbeitsbedingungen empfehlen wir in jedem Fall ausreichende Eigenversuche, um die Eignung unserer Produkte für die beabsichtigten Verfahren und Verarbeitungszwecke sicherzustellen. Eine Haftung kann weder aus diesen Hinweisen, noch aus einer mündlichen Beratung begründet werden, es sei denn, dass uns insoweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Mit dem Erscheinen dieses Technischen Merkblatts verlieren alle vorherigen Angaben ihre Gültigkeit.
Für den berufsmäßigen Verwender.